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ÖH


Was ist die ÖH?

 

Die ÖH (die Österreichische Hochschülerschaft) ist die gesetzliche Vertretung aller Studierender Österreichs gegenüber der Universität, dem Staat und der Öffentlichkeit. Ihr Aufbau und die Aufgabenbereiche sind im Detail im Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG 1998) geregelt. Alle Studierenden sind automatisch Mitglieder der ÖH und leisten einen ÖH Beitrag von derzeit 15,00 Euro (Stand: Jänner 2007) pro Semester, der gemeinsam mit den Studiengebühren eingehoben wird.

Zur Durchführung ihrer Aufgaben ist die ÖH in verschiedene Ebenen gegliedert, die unterschiedliche Funktionen besitzen. Beginnend mit der untersten Ebene sind das:

  • die Studienvertretung (StV)

  • die Fakultätsvertretung (FV)

  • die Universitätsvertretung (UV)

  • die Bundesvertretung (BV)

Die Studienvertretung (StV)


Laut HSG 1998 ist für jede Studienrichtung eine eigene Studienvertretung einzurichten. Bei ähnlichen Studienrichtungen besteht allerdings die Möglichkeit, verschiedene Studienrichtungen in eine Studienvertretung zusammenzulegen.

Die Aufgaben umfassen die direkte Vertretung der Studierenden der jeweiligen Studienrichtung(en). Sie ist damit der unmittelbarste Ansprechpartner. Die StV besteht bei Studienrichtungen unter 400 Studierenden aus drei, ansonsten aus fünf MandatarInnen. Diese werden bei den ÖH Wahlen nach Persönlichkeitswahlrecht gewählt, also direkt namentlich die jeweiligen KandidatInnen. Für die gesamte ÖH Periode (2 Jahre) sind diese VertreterInnen damit für die Angelegenheiten der Studienrichtung zuständig. Tritt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zurück, so nimmt die/der Nächstfolgende nach dem Wahlergebnis den Platz ein. Nach der ÖH Wahl ist es nicht mehr möglich, weitere KandidatInnen zu nominieren! Deswegen sollte bei Aufstellung von KandidatInnen darauf geachtet werden, dass diese auch mindestens 2 Jahre lang an der Universität inskribiert bleiben.

Der StV unterliegt es uA. StudierendenvertreterInnen in die jeweiligen Kollegialorgane zu entsenden, die der Studienrichtung zugeordnet sind. Dies kann z.B. die Curricularkommission sein,in der Studienpläne erstellt und novelliert werden.. Somit ist gewährleistet, dass die ÖH direktes Mitspracherecht bei der Gestaltung von Studienplänen hat.

Beschlüsse der StV werden durch die fünf oder drei MandatarInnen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wobei zu Beginn der Funktionsperiode eine/ein Vorsitzende/Vorsitzender der StV gewählt wird.


Die Fakultätsvertretung (FV)

Die Einrichtung einer Fakultätsvertretung ist nach der Novellierung des HSG 1998 nicht mehr zwingend erforderlich, kann aber durch die Universitätsvertretung eingerichtet werden. Die Aufgabenbereiche dieser müssen dann durch die Universitätsvertretung der jeweiligen Universität geregelt werden. MandatarInnen werden von den StV entsandt.


Die Universitätsvertretung (UV)

Die UV ist das höchste Organ der ÖH an einer Universität und kümmert sich um alle Aufgabengebiete, die nicht durch die StV oder die FV erledigt werden. Je nach Anzahl der Studierenden an einer Uni gehören der UV 9 bis 27 MandatarInnen an. Die UV wird nach Listenwahlrecht gewählt – das heißt, die Fraktionen werden bei der ÖH Wahl gewählt und erhalten eine bestimmte Anzahl an Sitzen in der UV. Für die Wahl reichen die Fraktionen eine Liste mit KandidatInnen ein, die diese Plätze dann einnehmen. KandidatInnen, für die keine Sitze mehr zur Verfügung stehen (es gibt z.B. 5 Sitze für die AG in einer UV, aber 10 KandidatInnen), können als ErsatzmandatarInnen nominiert werden und können bei Verhinderung einer Mandatarin / eines Mandatars den Platz einnehmen. Beschlüsse der UV werden demnach in den UV-Sitzungen gefällt.

Die Grundlage der UV bildet die Satzung der jeweiligen ÖH an der Uni, die von der UV beschlossen wird. In der Satzung ist ähnlich wie in (Bundes)Gesetzen der nähere Aufgabenbereich, die Struktur der Organisation (Fakultätsvertretungen, Referate, ..), Sitzungsabläufe, etc. geregelt. In den definierten Aufgabenbereich der UV fällt unter anderem die Koordination der darunterliegenden ÖH-Ebenen und die Entsendung von Studierenden in den Senat der Universität. In diesem universitären Gremium werden u.A. Personalentscheidungen der Uni (Habilitationsunterkommissionen) und studienrelevante Bestimmungen (Studienpläne abgesegnet, Zulassungsverfahren zu Studien geregelt) getroffen. Weiters verteilt die UV das vorhandene Budget auf die ihr untergeordneten Ebenen.


Vorsitzende & Referate

In den Sitzungen der UV werden die je nach Satzung eingerichteten Referate und der Vorsitz der ÖH an der jeweiligen Universität besetzt. Die Vorsitzenden vertreten die ÖH an der Uni gegenüber der Öffentlichkeit und den Ministerien. Dabei stehen ihnen ReferentInnen zur Seite, die Aufgaben übernehmen können. Nach HSG 1998 verpflichtend sind folgende Referate einzurichten:

  • Referat für Bildungspolitik

  • Referat für Sozialpolitik

  • Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten (Wirtschaftsreferat)

In der Regel gibt es jedoch je nach Uni weitere Referate, wie z.B. ein Referat für Öffentliches, Referat für Internationales, Referat für Projekte, Referat für Gleichbehandlung etc.

 

 

Die Bundesvertretung (BV)

Die BV hat ihren Sitz in Wien und besteht aus derzeit (Periode 2005-2007) 62 MandatarInnen. Jede ÖH an der Uni kann pro 5000 Studierenden eine/einen Mandatarin/Mandataren in die BV entsenden.

Zu den Aufgabengebieten zählt die bundesweite Vertretung aller Studierenden Österreichs. Demonstrationen, Stellungnahmen in den Medien und bundesweite Serviceangebote wie z.B. Broschüren werden oft durch die Bundes-ÖH angeboten.

Ähnlich der UV stehen der BV verschiedene Referate zur Verfügung.

Beschlüsse der BV werden in BV Sitzungen gefasst, in dieser sind die 62 MandatarInnen stimmberechtigt. Die mehrmals pro Semester stattfindenden öffentlichen Sitzungen zeichnen sich durch etliche Anträge und stundenlange Diskussionen aus


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Die AktionsGemeinschaft vertritt dich auf allen Ebenen, in den Studienvertretungen, den Fakultätsvertretungen, den Universitätsvertretungen und in der Bundesvertretung!

Du findest uns:

Am Juridicum und unter
www.agjus.at

Auf der NaWi und unter
www.ag-nawi.at

Am BWZ und unter
www.ag-bwz.at

und auf der GeWi/Hus und unter
www.ag-uniwien.at

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